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Neue Regelungen bei Erkrankung des Kindes

Sehr geehrte Eltern,

im bisherigen Verlauf dieses Schuljahres mussten wir leider immer wieder feststellen, dass teilweise gehäufte und nicht nachvollziehbare „Krankmeldungen“ bei uns eingehen.

Aus diesem Grund erlässt die Schule ab SOFORT folgende außerordentliche Regelungen:

Bis maximal 3 Krankheitstage können Sie ihr Kind selber entschuldigen. Nutzen Sie dafür bitte die Vordrucke (Homepage Formulare). Ab dem 4. Krankheitstag benötigen wir zwingend eine ärztliche Bescheinigung.

Diese Regelung gilt nicht nur für zusammenhängende Fehltage sondern auch für einzelne Tage in Folge im gesamten Schuljahr. Wenn Ihr Kind also den 4. einzelnen Tag im Laufe des Schuljahres wegen Krankheit entschuldigt wird, benötigen wir ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung. Beispiel: Ihr Kind ist im September 2 Tage krank, im Dezember 1 Tag krank – dann sind das 3 Tage. Also wird ab dem nächsten Krankentag eine ärztliche Bescheinigung benötigt.

Bei Nichtbeachtung werden die Fehltage zukünftig als unentschuldigtes Fehlen eingetragen.

Bitte beachten Sie, dass die Schule diese gesonderten Regelungen festlegen darf, auch wenn manche Kinderärzte anderer Meinung sind.

Arztbesuche und anderweitige Termine sollten grundsätzlich in den Nachmittagsbereich gelegt werden. Ist dennoch ausnahmsweise ein Arztbesuch während der Schulzeit erforderlich, dann müssen Sie die Freistellung mindestens 3 Tage vor dem Termin bei der Schulleitung beantragen. Dazu nutzen Sie bitte zwingend das vorgegebene Formular (Homepage Formulare). Nach dem Termin ist ein Nachweis in der Schule abzugeben.

Eine Entschuldigung bzw. Abmeldung am Tag des Termins wird nicht mehr akzeptiert und die Fehlzeiten werden dann ebenfalls als unentschuldigtes Fehlen eingetragen.

Weiterhin gilt:

Eine Krankmeldung muss bis spätestens 8:00 Uhr telefonisch oder per Mail erfolgen. Dazu müssen Sie uns Name des Kindes, den Abmeldegrund, die Dauer der Abmeldung und die Klasse mitteilen.

Auch wenn Ihr Kind erst zu einer späteren Stunde Unterricht hat, muss die Abmeldung dennoch unbedingt bis spätestens 8:00 Uhr bei uns eingehen.

Sehr geehrte Eltern, bitte tragen Sie zukünftig dafür Sorge, dass Ihr Kind die Schule regelmäßig besuchen wird.

N. Bergmann | Schulleiterin