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Abschlussprüfungen

10.05.2023                           Notenbekanntgabe

12.05.2023                           Mitteilung der naturwissenschaftlichen schriftlichen Prüfung (Kl. 10) und der

gewählten mündlichen Prüfungen (Kl. 9HS und 10)

15.05.2023                           schriftlichen Englisch

17.05.2023                           schriftlich Deutsch

22.05.2023                           schriftlich Mathematik

24.05.2023                           schriftlich Biologie

25.05.2023                           schriftlich Chemie | Physik

25.05.2023                           Bekanntgabe der erreichten Punkte schriftlich Englisch

25.05.2023                           Organisationsplan praktischer Teil Englisch

25.05.2023 – 09.06.2023     Konsulationen

30.05.2023 – 09.06.2023     praktischer Teil Englisch

05.06.2023                           Ergebnisse schriftliche Prüfungen Deutsch | Mathematik |

Naturwissenschaften

07.06.2023                            Abgabe zusätzlicher mündlicher Prüfungen

08.06.2023                            Organisationsplan mündliche Prüfungen

12.06.2023 – 29.06.2023       mündliche Prüfungen

Nachholetermine für schriftliche Prüfungen

12.06.2023 – Englisch | 14.06.2023 – Deutsch | 16.06.2023 – Mathematik | 20.06.2023 – Biologie | 21.06.2023 – Chemie und Physik

Hinweise zu den Prüfungen und Vorprüfungen

  • Offizieller Beginn der schriftlichen Prüfungen ist immer 8:00 Uhr, die Schüler und Schülerinnen (SuS) müssen spätestens 7:45 Uhr an ihrem zugeteilten Platz sitzen. Sofern Corona-Tests durchgeführt werden müssen, haben alle SuS 7:30 Uhr da zu sein.
  • Ist ein Schüler | eine Schülerin bereits im Vorfeld erkrankt und kann nicht an der Prüfung teilnehmen, ist bis spätestens 7:45 Uhr eine telefonische Entschuldigung vorzunehmen und am selben Tag eine ärztliche Bescheinigung bis spätestens 12:00 Uhr im Original nachzureichen. Die Prüfung wird am Nachtermin absolviert. Fühlt sich ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Prüfung zu absolvieren oder zu beenden, so muss auch dafür ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Prüfung wird ebenfalls am Nachtermin absolviert.
  • Fehlt ein Schüler | eine Schülerin unentschuldigt, wird die Prüfung in diesem Fach mit „ungenügend“ bewertet und kann nicht wiederholt werden.
  • Während der Prüfung ist die Nutzung von Handys u.ä. untersagt. Diese werden zu Beginn ausgeschaltet auf dem Lehrertisch abgelegt. Alle Taschen werden separat abgestellt. Es ist ausschließlich nur die Nutzung der zugelassenen Hilfsmittel erlaubt.
  • Während der ersten Stunde bei schriftlichen Prüfungen ist die Einnahme von Essen und Trinken nicht gestattet.
  • Betrugsversuche, Täuschungshandlungen und unerlaubte Hilfsmittel führen zum Ausschluss von der Prüfung. Die Lehrerkonferenz entscheidet über das weitere Vorgehen.
  • Die schriftlichen Prüfungen dürfen aus wichtigem Grund auf Antrag bei der Schulleitung unter Aufsicht eingesehen werden. Kopien oder Fotos dürfen nicht angefertigt werden.
  • Die SuS haben in angemessener Kleidung zur Prüfung zu erscheinen.