Abschlussprüfungen
10.05.2023 Notenbekanntgabe
12.05.2023 Mitteilung der naturwissenschaftlichen schriftlichen Prüfung (Kl. 10) und der
gewählten mündlichen Prüfungen (Kl. 9HS und 10)
15.05.2023 schriftlichen Englisch
17.05.2023 schriftlich Deutsch
22.05.2023 schriftlich Mathematik
24.05.2023 schriftlich Biologie
25.05.2023 schriftlich Chemie | Physik
25.05.2023 Bekanntgabe der erreichten Punkte schriftlich Englisch
25.05.2023 Organisationsplan praktischer Teil Englisch
25.05.2023 – 09.06.2023 Konsulationen
30.05.2023 – 09.06.2023 praktischer Teil Englisch
05.06.2023 Ergebnisse schriftliche Prüfungen Deutsch | Mathematik |
Naturwissenschaften
07.06.2023 Abgabe zusätzlicher mündlicher Prüfungen
08.06.2023 Organisationsplan mündliche Prüfungen
12.06.2023 – 29.06.2023 mündliche Prüfungen
Nachholetermine für schriftliche Prüfungen
12.06.2023 – Englisch | 14.06.2023 – Deutsch | 16.06.2023 – Mathematik | 20.06.2023 – Biologie | 21.06.2023 – Chemie und Physik
Hinweise zu den Prüfungen und Vorprüfungen
- Offizieller Beginn der schriftlichen Prüfungen ist immer 8:00 Uhr, die Schüler und Schülerinnen (SuS) müssen spätestens 7:45 Uhr an ihrem zugeteilten Platz sitzen. Sofern Corona-Tests durchgeführt werden müssen, haben alle SuS 7:30 Uhr da zu sein.
- Ist ein Schüler | eine Schülerin bereits im Vorfeld erkrankt und kann nicht an der Prüfung teilnehmen, ist bis spätestens 7:45 Uhr eine telefonische Entschuldigung vorzunehmen und am selben Tag eine ärztliche Bescheinigung bis spätestens 12:00 Uhr im Original nachzureichen. Die Prüfung wird am Nachtermin absolviert. Fühlt sich ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Prüfung zu absolvieren oder zu beenden, so muss auch dafür ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Prüfung wird ebenfalls am Nachtermin absolviert.
- Fehlt ein Schüler | eine Schülerin unentschuldigt, wird die Prüfung in diesem Fach mit „ungenügend“ bewertet und kann nicht wiederholt werden.
- Während der Prüfung ist die Nutzung von Handys u.ä. untersagt. Diese werden zu Beginn ausgeschaltet auf dem Lehrertisch abgelegt. Alle Taschen werden separat abgestellt. Es ist ausschließlich nur die Nutzung der zugelassenen Hilfsmittel erlaubt.
- Während der ersten Stunde bei schriftlichen Prüfungen ist die Einnahme von Essen und Trinken nicht gestattet.
- Betrugsversuche, Täuschungshandlungen und unerlaubte Hilfsmittel führen zum Ausschluss von der Prüfung. Die Lehrerkonferenz entscheidet über das weitere Vorgehen.
- Die schriftlichen Prüfungen dürfen aus wichtigem Grund auf Antrag bei der Schulleitung unter Aufsicht eingesehen werden. Kopien oder Fotos dürfen nicht angefertigt werden.
- Die SuS haben in angemessener Kleidung zur Prüfung zu erscheinen.