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Abschlussprüfungen 2023/2024

22.04.2024Notenbekanntgabe
24.04.2024Abgbe des gewählten naturwissenschaftlichen schriftlichen Prüfungsfaches (Kl. 10)
und der gewählten mündlichen Prüfungsfächer (Kl. 10 und 9HS)
24.04.2024schriftliche Prüfung Englisch
26.04.2024schriftliche Prüfung Deutsch
30.04.2024schriftliche Prüfung Mathematik
02.05.2024schriftliche Prüfung Biologie
03.05.2024schriftliche Prüfung Chemie und Physik
08.05.2024Bekanntgabe der erreichten Punkte der schriftlichen Englischprüfung
08.05.2024Aushang des Organisationsplans für den praktischen Teil der Englischprüfung
06.05.2024 –
23.05.2024
Konsultationen für die mündlichen Prüfungen
13.05.2024 –
17.05.2024
praktischer Teil der Englischprüfungen
17.05.2024Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik
und naturwissenschaftlichen Fächer
22.05.2024Abgabe der zusätzlichen mündlischen Prüfungsfächer
23.05.2024Aushang des Organisationsplanes für die mündlichen Prüfungen
24.05.2024 –
16.06.2024
mündliche Prüfungen

Nachholetermine für schriftliche Prüfungen

24.05.2024 – Englisch | 27.05.2024 – Deutsch | 03.06.2024 – Mathematik | 05.06.2024 – Biologie | 05.06.2024 – Chemie und Physik

Hinweise zu den Prüfungen und Vorprüfungen

  • Offizieller Beginn der schriftlichen Prüfungen ist immer 8:00 Uhr, die Schüler und Schülerinnen (SuS) müssen spätestens 7:45 Uhr an ihrem zugeteilten Platz sitzen. Sofern Corona-Tests durchgeführt werden müssen, haben alle SuS 7:30 Uhr da zu sein.
  • Ist ein Schüler | eine Schülerin bereits im Vorfeld erkrankt und kann nicht an der Prüfung teilnehmen, ist bis spätestens 7:45 Uhr eine telefonische Entschuldigung vorzunehmen und am selben Tag eine ärztliche Bescheinigung bis spätestens 12:00 Uhr im Original nachzureichen. Die Prüfung wird am Nachtermin absolviert. Fühlt sich ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Prüfung zu absolvieren oder zu beenden, so muss auch dafür ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Prüfung wird ebenfalls am Nachtermin absolviert.
  • Fehlt ein Schüler | eine Schülerin unentschuldigt, wird die Prüfung in diesem Fach mit „ungenügend“ bewertet und kann nicht wiederholt werden.
  • Während der Prüfung ist die Nutzung von Handys u.ä. untersagt. Diese werden zu Beginn ausgeschaltet auf dem Lehrertisch abgelegt. Alle Taschen werden separat abgestellt. Es ist ausschließlich nur die Nutzung der zugelassenen Hilfsmittel erlaubt.
  • Während der ersten Stunde bei schriftlichen Prüfungen ist die Einnahme von Essen und Trinken nicht gestattet.
  • Betrugsversuche, Täuschungshandlungen und unerlaubte Hilfsmittel führen zum Ausschluss von der Prüfung. Die Lehrerkonferenz entscheidet über das weitere Vorgehen.
  • Die schriftlichen Prüfungen dürfen aus wichtigem Grund auf Antrag bei der Schulleitung unter Aufsicht eingesehen werden. Kopien oder Fotos dürfen nicht angefertigt werden.
  • Die SuS haben in angemessener Kleidung zur Prüfung zu erscheinen.
  • Nach Abgabe der schriftlichen Prüfungsarbeit haben die SuS das Schulgelände unverzüglich zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung wird dies als Betrugsversuch gewertet und die Prüfung für ungültig erklärt.
  • Die Prüfungszeit gilt als Pflichtschulzeit. Alle in dieser Zeit angesetzten Konsultationen, Termine oder Prüfungsvorbereitungen sind Pflichtveranstaltungen. Ein Nichterscheinen gilt als unentschuldigtes Fehlen.