
GOETHES LEITFADEN FÜR DEN GEMEINSAMEN SCHULALLTAG
WIR ACHTEN UND RESPEKTIEREN UNS – ZUSAMMENLEBEN IN DER SCHULE
An unserer Schule kommen täglich viele Menschen zusammen, alle müssen deshalb bestimmte Grundregeln einhalten, um möglichst reibungslos miteinander auszukommen.
Dazu gehören Rücksichtnahme auf andere, Hilfsbereitschaft, gegenseitige Achtung und Toleranz sowie Höflichkeit und Pünktlichkeit.
FREISTUNDEN UND UNTERRICHTSBEGINN
Vor der ersten Unterrichtsstunde beginnt der Einlass um 7:15 Uhr über den Schulhof. Bei späterem Unterrichtsbeginn ist grundsätzlich erst in der entsprechenden Pause der Zutritt zur Schule über den Haupteingang möglich. Die Haupteingangstür öffnet dafür automatisch.
In einer Freistunde darf das Schulgelände von den Schülerinnen und Schülern nicht verlassen werden. Die Schüler halten sich in dieser Zeit in einem von der Lehrkraft zugewiesenen Raum auf. Zuwiderhandlungen werden gem. Hausordnung bestraft.
Schülerinnen und Schüler haben nach Unterrichtsschluss das Schulgelände sofort zu verlassen. Sie sind bei weiterem Aufenthalt nicht mehr über die GUV versichert. Ausnahmen bilden die Teilnahme an Ganztagsangeboten sowie der Besuch des Schülertreffs.
SCHON WIEDER ZU SPÄT GEKOMMEN! – PÜNKTLICHKEIT AN UNSERER SCHULE
Auch heute noch ist Pünktlichkeit notwendig! Denn Zuspätkommende stören die anderen. Deshalb gilt: Alle in der Schule müssen pünktlich sein!
Schülerinnen und Schüler, die zu spätkommen melden sich grundsätzlich im Sekretariat. Die Schulleitung entscheidet, ob eine Teilnahme am Unterricht nach Unterrichtsbeginn noch möglich ist oder nicht. Wer häufig zu spät kommt, kann zusätzlich zum Nachholen bestellt werden.
Sollte eine Lehrkraft mal nicht erscheinen, melden die Klassensprecher dies spätestens 5 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
UNFALL IN DER SCHULE ODER AUF DEM SCHULWEG
Bei Unfällen, die sich während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg ereignen, tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Daher müssen die Unfälle sofort durch die Schüler einer Lehrkraft gemeldet werden. Verletzungen, die einen Arztbesuch nach sich ziehen, müssen spätestens am nächsten Tag durch die Eltern im Sekretariat gemeldet werden.
DAS KIND IST KRANK – FEHLEN UND ENTSCHULDIGUNG
Ist jemand krank und kann deshalb den Unterricht nicht besuchen, melden dies die Erziehungsberechtigten bis spätestens zum Unterrichtsbeginn ihr Kind über den Schulmanager (Modul Krankmeldung) krank. Bei übertragbaren Krankheiten muss unverzüglich die Schule informiert werden, das gilt auch, wenn Familienmitglieder erkrankt sind. Bis zum 5. Krankheitstag kann durch die Eltern eine Entschuldigung geschrieben werden.Die schriftlichen Entschuldigungen werden direkt bei Meldung im Schulmanager generiert und können verwendet werden, es kann aber auch unser anderer Vordruck genutzt werden. Ab dem 6. Krankheitstag ist ein ärztlicher Nachweis vorzulegen. Die schriftlichen Entschuldigungen bzw. Atteste sind spätestens am 3. Tag nach Wiederaufnahme des Schulbesuches beim Klassenlehrer abzugeben. Auch stundenweises Fehlen ist zu entschuldigen.
FREISTELLUNGEN UND BEURLAUBUNGEN
Grundsätzlich gilt, dass Arztbesuche oder anderweitige Termine außerhalb der Unterrichtszeiten wahrgenommen werden sollen. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen diese in die Unterrichtszeit gelegt werden. Dazu ist spätestens 3 Werktage vorher ein Antrag über den Schulmanager (Modul Beurlaubungen) zu stellen. Die Schulleitung entscheidet über die Freistellung.
Beurlaubungen für einen oder mehrere Tage aus besonderem Grund sind grundsätzlich nur auf Antrag möglich. Der Antrag muss über den Schulmanager gestellt werden. Bis zu 2 Tagen entscheidet der Klassenleiter, ab 3 Tagen entscheidet die Schulleitung. Der Antrag ist mindestens 7 Schultage vorab einzureichen. Beurlaubungswünsche können aus wichtigen schulischen Gründen abgelehnt werden.
BEFREIUNG VOM SPORTUNTERRICHT
Bei Krankheit oder Verletzung kann eine Befreiung vom Sportunterricht erfolgen.
Die vom aktiven Sport befreiten Schülerinnen und Schüler halten sich in oder auf der Sportstätte auf und übernehmen andere Aufgaben. Eine Sportbefreiung ist nicht gleichbedeutend mit einer Befreiung vom Unterricht.
NEUER WOHNSITZ ODER NEUER ELTERNKONTAKT
Jede Änderung der Anschrift oder der Kontakte der Eltern müssen der Schule unverzüglich mitgeteilt werden (Vordruck Veränderungsanzeige). Nur so ist gewährleistet, dass im Notfall schnellstmöglich reagiert werden kann.
FUNDSACHEN
Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und können dort nachgefragt werden.
HANDYNUTZUNG
An unserer Schule dürfen Handys oder andere gleichartige Technik in den Pausen und der unterrichtsfreien Zeit genutzt werden. Während des Unterrichts verbleiben die Geräte ausgeschaltet in der Schultasche.
Natürlich besteht ein generelles Aufnahmeverbot von Bild- und Tonmaterial. Nichteinhaltung kann zur Anzeige gebracht werden. Die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutzrecht, Urheberrecht, Strafrecht und Persönlichkeitsrecht sind zu beachten.
Bei einer eventuellen Beschädigung eines privaten technischen Gerätes übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
RAUCHEN, ALKOHOL UND DROGEN
Selbstverständlich gilt an unserer Schule und dem Schulgelände striktes Rauchverbot, ebenso versteht es sich von selbst, dass weder Alkohol, Energiedrinks noch Drogen konsumiert werden. Auch der Besitz und Konsum von Cannabis sind verboten. Bei Verstößen greifen disziplinarische und teilweise auch strafrechtliche Maßnahmen.