Hausordnung
der Oberschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Pirna
gültig ab 05.2024
1. Allgemeines
Die Hausordnung umfasst den gesamten Schulbereich, also Schulgebäude und Schulgelände und gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb dieser Bereiche (z.B. Sportunterricht, Unterrichtsgänge).
Verstöße gegen die Hausordnung werden disziplinarisch geahndet.
Das Hausrecht wird von der Schulleitung ausgeübt.
2. Schulbesuch
Die Schüler sind zur pünktlichen und täglichen Teilnahme am Unterricht und an von der Schulleitung für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet.
Bei einer kurzfristig eintretenden Abwesenheit muss die Krankmeldung über den Schulmanager bis Unterrichtsbeginn durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Spätestens am dritten Tag ist eine begründete Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder eine Mitteilung eines behandelnden Arztes vorzulegen.
Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist ab dem sechsten Entschuldigungstag bzw. bei auffällig gehäuften Kurzerkrankungen zwingend erforderlich. Legt ein Schüler keine Entschuldigung bzw. ärztliche Bescheinigung vor, fehlt er unentschuldigt und entsprechende Ordnungsmaßnahmen werden eingeleitet.
Beurlaubungen und Freistellungen werden grundsätzlich nur nach schriftlichem Antrag der Erziehungsberechtigten über den Schulmanager gewährt.
Für bis zu zwei Tagen kann der Klassenlehrer beurlauben. Ab einer Beurlaubung über zwei Tage hinaus und vor oder nach den Ferien betreffend, entscheidet grundsätzlich die Schulleitung.
3. Verhaltens- und Ordnungsregeln
Im gesamten Schulgelände gelten Disziplin, höfliche Umgangsformen und gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Kopfbedeckung ist mit Betreten des Schulhauses abzunehmen. Eine Ausnahme besteht beim Tragen einer Kopfbedeckung religiöser Zugehörigkeit.
Die Fenster werden nur auf Anordnung der Lehrer geöffnet. Das Sitzen auf Fensterbrettern und Heizkörpern ist zu unterlassen. Die Fachkabinette und Unterrichtsräume werden sauber und ordentlich verlassen, sowie die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde hoch gestellt.
Jeder Schüler ist dazu aufgefordert, Vandalismus zu unterbinden und achtet das Eigentum seiner Mitschüler. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel oder sonstiges Eigentum Dritter beschmutzt, beschädigt, zerstört oder entwendet, muss entsprechenden Schadensersatz leisten. Die Verursacher werden zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen.
Auf dem gesamten Schulgelände, auch Turnhallen und Sportplätze inbegriffen, gilt ein generelles Verbot für den Besitz, das Konsumieren und den Handel von Alkohol, Drogen (auch Cannabisprodukte jeglicher Art), Tabak- und E-Zigaretten (z.B. Wapes und andere) sowie Energiedrinks (Getränke mit hohem Koffeingehalt). Diese Regel gilt schulgeländeübergreifend bis 200 m (siehe §5 CanG).
Ebenso ist das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen aller Art, Feuerwerkskörpern und Ähnliches verboten. Der Umgang mit offenem Feuer sowie das Werfen von Gegenständen aller Art sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Das Tragen und Verbreiten verbotener Symbole sowie die Äußerung extremistischer Gedanken sind verboten. Das gilt auch für das Tragen aufreizender und provozierender Kleidung, Springerstiefel oder Schuhen mit Stahlkappen.
Jacken und Mäntel werden vor Unterrichtsbeginn ausgezogen. Während des Unterrrichts gilt Kaugummiverbot.
Schülern ist der Gebrauch von Mobiltelefonen und vergleichbaren elektronischen Geräten auf dem gesamten Schulgelände innerhalb der Pausen und der unterrichtsfreien Zeit gestattet.
Während des Unterrichts sind diese Geräte ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Bei Zuwiderhandlungen kann der Lehrer das Gerät einziehen. Der Schüler kann sich dieses nach Unterrichtsschluss bei der Schulleitung wieder abholen. Bei mehrmaliger Wiederholung muss das Gerät durch die Eltern abgeholt werden. Der Lehrer oder die Lehrerin kann bei unterrichtsbezogenen Arbeiten die Nutzung im Unterricht genehmigen.
Es besteht ein generelles Aufnahmeverbot von Bild- und Tonmaterial. Nichteinhaltung kann zur Anzeige gebracht werden.
Die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutzrecht, Urheberrecht, Strafrecht und Persönlichkeitsrecht sind zu beachten. Der Zugriff auf Inhalte, die gegen Gesetz und gute Sitten verstoßen (Pornografie, politischer Extremismus, u.s.w.), sind verboten. Die Benutzung von Tauschbörsen und Online – Shops ist untersagt. Postings in sozialen Netzwerken, Nachrichtenforen etc. mit nicht genehmigten Veröffentlichungen aus dem schulischen Kontext, insbesondere mit beleidigendem oder anstößigem Inhalt, sind untersagt.
Bei einer eventuellen Beschädigung eines privaten technischen Gerätes übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
4. Unterricht und Pausen
Unterrichtszeiten:
Regulärer Unterricht | Verkürzter Unterricht | ||
1 | 7:30 – 8:15 Uhr | 7:30 – 8:00 Uhr | |
2 | 8:25 – 9:10 Uhr | 8:10 – 8:40 Uhr | |
Hofpause bis 9:30 Uhr | Hofpause bis 9:00 Uhr | ||
3 | 9:30 – 10:15 Uhr | 9.00 – 9:30 Uhr | Blockunterricht |
4 | 10:15 – 10:55 Uhr | 9:30 – 9:55 Uhr | |
5 | 11:05 – 11:50 Uhr | 10:05 – 10:35 Uhr | |
Hofpause bis 12:20 Uhr | |||
6 | 12:20 – 13:05 Uhr | 10:45 bis 11:15 Uhr | |
Hofpause bis 11:45 Uhr | |||
7 | 13:10 – 13:55 Uhr | 11:45 – 12:15 Uhr | |
8 | 14:00 – 14:45 Uhr | 12:20 – 12:50 Uhr |
Bei besonderen Anlässen (z.B. Hitze) kann die Schulleitung eine Verkürzung der Unterrichtsstunde auf 30 Minuten anordnen.
Unterrichtsbeginn ist 7:30 Uhr. Die Schüler versammeln sich ab 7:00 Uhr auf dem Hof. Der Einlass erfolgt über den Hofeingang. Der Einlass zu allen weiteren Unterrichtsstunden erfolgt grundsätzlich erst mit dem nächsten Pausenklingeln über den Haupteingang. Zuspätkommer melden sich zunächst im Sekretariat an.
Jeder Schüler ist spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn (Vorklingeln) im Unterrichtsraum.
Aus Sicherheitsgründen dürfen die Schüler während der planmäßigen Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen. Außerhalb von Schulveranstaltungen ist ein Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet.
Der Klassenleiter legt die Ordnungsdienste fest. Sie unterstützen den Fachlehrer dabei, dass das Zimmer sauber und ordentlich verlassen, die Tafel gereinigt und die Fenster verschlossen werden.
Das Betreten der Fachkabinette ist erst nach Aufforderung des Fachlehrers erlaubt. Hier gelten besondere Vorschriften. Diese werden in der ersten Unterrichtsstunde des entsprechenden Fachlehrers bekannt gegeben und sind einzuhalten.
In den Hofpausen halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf. Lässt die Witterung oder andere Ereignisse keine Hofpause zu, bleiben die Schüler im Klassenzimmer. Das Verlassen des Schulgebäudes ist in diesem Fall nicht gestattet.
Der Zimmerwechsel findet bei Hofpausen bei schlechtem Wetter zum Vorklingeln statt und bei schönem Wetter zum Pausenanfang.
Der Fachlehrer schließt das Klassenzimmer ab.
Die Öffnungszeiten des Sekretariats, des Schülertreffs und der Bibliothek sind gemäß Aushänge einzuhalten.
6. Havariefällen
In Havariefällen gilt der aktuelle Alarmplan.
7. Parken im Schulhof
Das Parken im Schulhof ist grundsätzlich nicht gestattet.
8. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung gilt für alle Lernenden, Lehrenden, Angestellten und Gäste der Oberschule „Johann Wolfgang von Goethe“.
Die Hausordnung wurde durch die Gesamtlehrerkonferenz beschlossen und durch die Schulkonferenz am 29.05.2024 bestätigt.