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Hausordnung

der Oberschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Pirna

gültig ab Schuljahr 2021/2022

1. Allgemeines

Die Hausordnung umfasst den gesamten Schulbereich, also Schulgebäude und Schulgelände und gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb dieser Bereiche (z.B. Sportunterricht, Unterrichtsgänge).

Verstöße gegen die Hausordnung werden disziplinarisch geahndet.

Das Hausrecht wird von der Schulleitung ausgeübt.

2. Schulbesuch

Die Schüler sind zur pünktlichen und täglichen Teilnahme am Unterricht und an von der Schulleitung für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet.

Bei einer kurzfristig eintretenden Abwesenheit muss die Schule am selben Tag bis 8:00 Uhr telefonisch im Sekretariat oder per Mail an die Schuladresse durch die Erziehungsberechtigten informiert werden. Spätestens am dritten Tag ist eine begründete Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder eine Mitteilung eines behandelnden Arztes vorzulegen.

Beurlaubungen und Freistellungen werden grundsätzlich nur nach schriftlichem Antrag (Formblatt siehe Homepage) der Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung gewährt.

Für bis zu zwei Tagen kann der Klassenlehrer beurlauben. Ab einer Beurlaubung über zwei Tage hinaus und vor oder nach den Ferien betreffend, entscheidet grundsätzlich die Schulleitung.

Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist ab dem vierten Entschuldigungstag bzw. bei auffällig gehäuften Kurzerkrankungen zwingend erforderlich. Legt ein Schüler keine Entschuldigung bzw. ärztliche Bescheinigung vor, fehlt er unentschuldigt und entsprechende Ordnungsmaßnahmen werden eingeleitet.

Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen gibt es gesonderte Regelungen: Diese dürfen maximal insgesamt 3 Tage ohne ärztliche Bescheinigung entschuldigt werden. Die Fehltage werden dabei ab dem ersten Tag im Schuljahr zusammengezählt.

3. Verhaltens- und Ordnungsregeln

Im gesamten Schulgelände gelten Disziplin, höfliche Umgangsformen und gegenseitige Rücksichtnahme.

Die Kopfbedeckung ist mit Betreten des Schulhauses abzunehmen. Eine Ausnahme besteht beim Tragen einer Kopfbedeckung religiöser Zugehörigkeit.

Die Fenster werden nur auf Anordnung der Lehrer geöffnet. Das Sitzen auf Fensterbrettern und Heizkörpern ist zu unterlassen. Die Fachkabinette und Unterrichtsräume werden sauber und ordentlich verlassen, sowie die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde hoch gestellt.

Jeder Schüler ist dazu aufgefordert, Vandalismus zu unterbinden und achtet das Eigentum seiner Mitschüler. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel oder sonstiges Eigentum Dritter beschmutzt, beschädigt, zerstört oder entwendet, muss entsprechenden Schadensersatz leisten. Die Verursacher werden zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen.

Auf dem gesamten Schulgelände gelten Rauch- und Alkoholverbot. Das Mitbringen, Verteilen, Vertreiben, Entgegennehmen und Gebrauchen von Suchtmitteln aller Art sowie der Verzehr von Energygetränken sind verboten. Schuss-, Hieb- und Stichwaffen aller Art, Feuerwerkskörper und Ähnliches sind verboten. Der Umgang mit offenem Feuer sowie das Werfen von Gegenständen aller Art sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Das Tragen und Verbreiten verbotener Symbole sowie die Äußerung extremistischer Gedanken sind verboten. Das gilt auch für das Tragen aufreizender und provozierender Kleidung, Springerstiefel oder Schuhen mit Stahlkappen.

Jacken und Mäntel werden vor Unterrichtsbeginn ausgezogen. Während des Unterrrichts gilt Kaugummiverbot.

Schülern ist der Gebrauch von Mobiltelefonen und vergleichbaren elektronischen Geräten auf dem gesamten Schulgelände bis 7.15Uhr erlaubt. In Ausnahmefällen kann der Lehrer die Nutzung im Unterricht genehmigen.

Mit Betreten des Schulhauses müssen mitgeführte Geräte ausgeschaltet sein und in der Schultasche verwahrt werden. Es besteht ein generelles Aufnahmeverbot.

Bei Nichtbefolgen wird das elektronische Gerät im Beisein eines Lehrers ausgeschaltet, anschließend eingezogen und bis zum Unterrichtsschluss im Schulleiterzimmer verwahrt. Nach Unterrichtsschluss meldet sich der/die Schüler/in selbstständig bei der Schulleitung. Bei wiederholtem Nichtbefolgen wird das Handy von der Schulleitung eingezogen und den Eltern übergeben.

Für mitgebrachte Wertgegenstände aller Art übernimmt die Schule keine Haftung. 

4. Unterricht und Pausen

Unterrichtszeiten:

 

Regulärer Unterricht

Verkürzter Unterricht

 

 

 

 

 

1

7:30 – 8:15 Uhr

7:30 – 8:00 Uhr

 

2

8:25 – 9:10 Uhr

8:10 – 8:40 Uhr

 

 

Hofpause bis 9:30 Uhr

Hofpause bis 9:00 Uhr

 

3

9:30 – 10:15 Uhr

9.00 – 9:30 Uhr

Blockunterricht

4

10:15 – 10:55 Uhr

9:30 – 9:55 Uhr

5

11:05 – 11:50 Uhr

10:05 – 10:35 Uhr

 

 

Hofpause bis 12:20 Uhr

 

 

6

12:20 – 13:05 Uhr

10:45 bis 11:15 Uhr

 

 

 

Hofpause bis 11:45 Uhr

 

7

13:10 – 13:55 Uhr

11:45 – 12:15 Uhr

 

8

14:00 – 14:45 Uhr

12:20 – 12:50 Uhr

 

 

Bei besonderen Anlässen (z.B. Hitze) kann die Schulleitung eine Verkürzung der Unterrichtsstunde auf 30 Minuten anordnen.

Unterrichtsbeginn ist 7:30 Uhr. Die Schüler versammeln sich ab 7:00 Uhr auf dem Hof. Der Einlass erfolgt über den Hofeingang. Der Einlass zu allen weiteren Unterrichtsstunden erfolgt grundsätzlich erst mit dem nächsten Pausenklingeln über den Haupteingang. Zuspätkommer melden sich zunächst im Sekretariat an.

Jeder Schüler ist spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn (Vorklingeln) im Unterrichtsraum.

Aus Sicherheitsgründen dürfen die Schüler während der planmäßigen Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen. Außerhalb von Schulveranstaltungen ist ein Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet.

In den Pausen nimmt der Klassenbuchverantwortliche bzw. dessen Stellvertreter das Klassenbuch in Verwahrung und übergibt es an den Fachlehrer. Der Klassenleiter legt die Ordnungsdienste fest. Sie unterstützen den Fachlehrer dabei, dass das Zimmer sauber und ordentlich verlassen, die Tafel gereinigt und die Fenster verschlossen werden.

Das Betreten der Fachkabinette ist erst nach Aufforderung des Fachlehrers erlaubt. Hier gelten besondere Vorschriften. Diese werden in der ersten Unterrichtsstunde des entsprechenden Fachlehrers bekannt gegeben und sind einzuhalten.  

In den Hofpausen halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf. Lässt die Witterung oder andere Ereignisse keine Hofpause zu, bleiben die Schüler im Klassenzimmer. Das Verlassen des Schulgebäudes ist in diesem Fall nicht gestattet.

Der Zimmerwechsel findet bei Hofpausen bei schlechtem Wetter zum Vorklingeln statt und bei schönem Wetter zum Pausenanfang.

Der Fachlehrer schließt das Klassenzimmer ab.

Die Öffnungszeiten des Sekretariats, des Schülertreffs und der Bibliothek sind gemäß Aushänge einzuhalten.

6. Havariefällen

In Havariefällen gilt der aktuelle Alarmplan.

7. Parken im Schulhof

Das Parken im Schulhof ist grundsätzlich nicht gestattet.

8. Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung gilt für alle Lernenden, Lehrenden, Angestellten und Gäste der Oberschule „Johann Wolfgang von Goethe“.

Die Hausordnung wurde durch die Gesamtlehrerkonferenz am 05.01.2022 beschlossen und durch die Schulkonferenz am 31.01.2022 bestätigt.